Altersvorsorge – Element der eigenen finanziellen Lebensplanung
Kurze Erklärung des „Drei-Schichten-Modells“ des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG).
Die Rentenkassen der gesetzlichen Rentenversicherung sind leer. Der Generationenvertrag kann nicht erfüllt werden und die Menschen werden immer älter.
Zusätzliche private Altersvorsorge ist nicht nur nötig sondern ein elementarer Bestandteil der eigenen Lebens- und Ruhestandsplanung. – Auch beziehungsweise gerade in jungen Jahren.
Die erste Schicht ist die Basisvorsorge:
Dazu zählt die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die berufsständische Versorgung- oder die private Basisrente (Rüruprente).
Die zweite Schicht ist die Zusatzvorsorge:
Hierzu zählen die betriebliche Altersvorsorge und die Riesterrente.
Die dritte Schicht ist die Kapitalanlage:
Hierzu zählen z.B. sonstige private Lebens- und Rentenversicherungen oder die freie Kapitalanlage und Vermögensbildung.
Im Folgenden finden Sie einen interessanten Artikel zum Thema Alterseinkünftegesetz von uns, der in der NW erschienen ist.
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Altersvorsorge oder Vermögensaufbau sollten möglichst immer auch hinsichtlich möglicher Verdienstausfälle während des Erwerbslebens gesehen werden.
Eine Absicherung gegen schwere Erkrankungen und die daraus resultierenden finanziellen Folgen werden oft vernachlässigt.
Gerade im Bereich der Altersvorsorge können von einer möglichen Berufsunfähigkeit bis zum Rentenbeginn extreme Versorgungslücken entstehen, die das bisher aufgebaute Vermögen gänzlich aufzehren können.
Je nach persönlichem Risikoempfinden kommen hier u.a. Berufsunfähigkeits- oder Dread-Disease Versicherungen zur Absicherung in Frage.
Sie können diese Versorgungslücke schliessen: wir helfen Ihnen dabei und zeigen Ihnen auf, welche Komponenten wichtig sind und welche Fallstricke sich oft in den Bedingungen verbergen.