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Maklerbegriff

Finanzmakler und Versicherungsmakler


Zwei Begriffe, die wir kurz erklären möchten.

Bis heute wird der Begriff des Maklers vielfältig benutzt, auch von Finanzdienstleistern, die diese Eigenschaft formal nicht inne haben und den Verbraucher regelrecht täuschen. Die Tätigkeit des Maklers zeichnet aus, dass ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinen Mandanten sowie Unabhängigkeit von einzelnen Versicherern, Banken o.-ä. besteht.

Makler werden durch Auftrag des Interessenten für ein bestimmtes Finanzprodukt tätig. Daher sind sie in erster Linie als Interessenvertreter des Auftraggebers zu sehen.


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In der Rechtsprechung wird der Makler (Versicherungsmakler) als treuhänder ähnlicher Sach(ver)walter des Auftraggebers bezeichnet.

Hier liegt die deutliche Abgrenzung zwischen (Versicherungs)Vertreter und (Versicherungs)Makler.

Der Vertreter hat die Interessen seines Versicherungsunternehmens wahrzunehmen, der Makler die seines Mandanten.

In der Praxis greift der Makler auf ein breites Angebot verschiedener Tarife von verschiedenen Gesellschaften zurück.

Der Vertreter hingegen (als Einfirmenvertreter) bietet die Produktpalette (s)eines Unternehmens an.

Wir stehen unseren Mandanten als kompetenter und verlässlicher Partner seit dem Jahr 2004 in den verschiedenen Bereichen der Finanzwelt zur Seite.


Ganz konkret noch einmal zur Abgrenzung

Versicherungsvertreter: Dieser vermittelt nur die Produkte seines Vertragspartners, also lediglich einer Gesellschaft oder mehrer Gesellschaften bei einem Konzern.

Einfirmenvertreter: Er ist an ein Versicherungsunternehmen oder Konzern gebunden. Er vermittelt lediglich Produkte dieser Gesellschaft oder des Konzerns.

Mehrfachagent oder Mehrfachvertreter: Er ist an verschiedene Gesellschaften gebunden und vermittelt deren Produkte.

Versicherungsmakler: Ist ein treuhänderisch tätiger Sach(ver)walter des Kunden. Er haftet im Rahmen des Maklervertrages für seine Tätigkeit. Dies sind wir: Ihr unabhängiger Makler.

Die meisten Menschen kennen diese Unterschiede nicht. Wir erhalten als Makler eine Courtage von den Versicherern, Banken o.ä.. Dies ist aber bei anderen Dienstleistern und Gewerbetreibenden auch nicht anders: jeder lebt von seiner Arbeit. Wie jeder seriöse Dienstleister beraten wir unsere Mandanten und suchen die besten Lösungen. Unsere Unabhängigkeit ist für Sie ein großer Vorteil.

Der Beruf des Finanz- und Versicherungsmaklers ist erlaubnispflichtig und bedarf durch die EU-Vermittlerrichtlinie einer Mindestqualifikation. Wir sind Finanzmakler in der Allfinanz, und können damit unseren Mandanten ein breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen in der Finanzwelt anbieten.

Das Vertragsverhältnis zwischen (Versicherungs-) Makler und Versicherungsnehmer wird i.d.R. durch den Maklervertrag geregelt. Für eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten haftet der Makler gegenüber dem Versicherungsnehmer.

Wir freuen uns, wenn wir Sie als neuen Mandanten für unsere Dienstleistung gewinnen können. Sie erhalten individuelle und nicht standardisierte Beratung. Sie finden Pabst Financial Services Am Sparrenberg 2 in 33602 Bielefeld unterhalb der Burg Sparrenberg.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin und besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf Sie