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Risiko-LV als „Über-Kreuz-Versicherung“

So können Sie mit dem Partner Erbschaftssteuer sparen: Eine Risiko-Lebensversicherung „über Kreuz“.


Hier besteht im Vergleich zu einer „klassischen“ Risiko-Lebensversicherung auf sog. „verbundene Leben“ ein starker finanzieller Vorteil für Sie und den/die Partner. Das Prinzip dahinter kann Ihnen helfen, Steuern zu sparen.


Über-Kreuz-Versicherung zur Vermeidung von Erbschaftssteuer bei der Versicherungsleistung.

Wer für sich und seinen Partner eine Risikolebensversicherung abschließt, sollte hinsichtlich der möglichen Erbschaftssteuer aufpassen.

Die Erbschaftssteuer benachteiligt vor allem unverheiratete Paare. Um diesen Umstand zu heilen, gibt es eine einfache Lösung – natürlich auch für verheiratete Paare.

Im Gegensatz zu einer „klassischen“ Risikoabsicherung wird bei der Variante „über Kreuz“ ein Vertrag pro Person abgeschlossen.


Die Konstruktion besteht darin, dass im ersten Vertrag Person A Versicherungsnehmer ist und Person B die versicherte Person. Im zweiten Vertrag kehrt sich dieses Verhältnis um – deshalb wird die Bezeichnung „über Kreuz-Versicherung“ genutzt: Person B ist Versicherungsnehmer und Person A die versicherte Person.

Vorteilhaft ist zudem, dass Sie nicht unbedingt die gleichen Konditionen wählen müssen. Sie können unterschiedliche Versicherungssummen, Laufzeiten, fallende, steigende oder gleich bleibende Versicherungssummen wählen.


Quellen: Eigene Recherche; Trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr – Diese Ausführungen stellen keine Handlungsempfehlungen dar – (Autor: André Pabst)


Pabst Financial Services – Am Sparrenberg 2 – 33602 Bielefeld