In früheren Zeiten war es einfach, in den Ruhestand zu gehen: mit 65 Jahren konnte jeder regulär und ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Seit dem Jahr 2012 wird das normale Renteneintrittsalter von Jahr zu Jahr erhöht.
Wer beispielsweise im Jahr 2024 regulär in den Ruhestand eintreten wollte, musste bereits 66 Jahre alt sein. Im Jahr 2025 sind dies bereits 66 Jahre und zwei Monate.
Ab dem Jahrgang 1964 liegt das reguläre Renteneintrittsalter bereits bei 67 Jahren, die folgenden Jahrgänge ebenso. Eine spekulative aber mögliche Annahme ist, dass das Renteneintrittsalter für künftige Rentengenerationen weiter angehoben wird.
Wer zusätzlich mit dem Gedanken spielt, vor Beginn des regulären Renteneintrittsalters in den Ruhestand zu gehen, bekommt weniger ausgezahlt. Dies liegt zum einen darin begründet, dass man weniger lang in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt und entsprechend weniger Entgeltpunkte sammelt. Zum anderen werden Abschläge fällig, da die Deutsche Rentenversicherung diese Kürzungen vornimmt.
Eine Ausnahme besteht darin, dass man abschlagsfrei früher in den Ruhestand eintreten kann, wenn man bereits 45 Rentenversicherungsjahre erreicht hat. Hier ist ein abschlagsfreier Ruhestand möglich, noch nicht mit beispielsweise 63 aber doch deutlich früher. Ein Hinweis: zu den 45 Jahren zählen nicht nur reine Erwerbsarbeitsjahre sondern ebenso die nicht erwerbsmäßige Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht, Arbeitslosigkeit oder Anrechnungszeiten für Schwangerschaft oder Studium.
Genaue Informationen zum Renteneintritt enthält die Rentenauskunft. Diese erhalten alle gesetzlich Versicherten ab dem 55. Lebensjahr zugesendet. Hier erfährt man ebenfalls die Höhe der Abschläge, sofern man vorzeitig in den Ruhestand wechseln möchte.
Hierzu ein kleines Beispiel.
Wenn Sie noch keine 45 Rentenversicherungsjahre erreicht haben, aber bereits 36 Rentenversicherungsjahre, müssen Sie pro Monat, den Sie früher in den Ruhestand gehen möchten, auf 0,3 Prozentpunkte an Rente verzichten. Dies für den Rest des gesamten Rentenbezuges!
Wer also früher in den Ruhestand möchte, ausschließlich Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, wird noch keine 45 Rentenversicherungsjahre erreicht hat, muss mit empfindlichen Einbußen rechnen.
Wir helfen Ihnen auf dem Weg zu einer Ruhestandsplanung, welche Ihnen ein Mehr an Vermögen im Alter ermöglicht und gleichzeitig im Hier-und-Jetzt genug Flexibilität und Freiheit einräumt.
Trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr – Diese Ausführungen stellen keine Handlungsempfehlungen dar – (Autor: André Pabst)
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