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Die private Basisrente oder Rüruprente in der ersten Schicht
Die Basisrente ist ein privates Altersvorsorgeprodukt. Als Prämienaufwand können , beginnend ab dem Jahr 2005, insgesamt 60% von maximal € 20.000,- bei Singles / € 40.000,- bei Verheirateten steuerlich als Sonderausgaben zum Abzug gebracht werden. Bis 2025 steigt dieser abzugsfähige Satz jährlich um 2% an und erreicht 100% (maximal € 20.000,- bei Singles und € 40.000,- bei Verheirateten). In 2012 zum Beispiel können also 74% von € 20.000, bzw. € 40.000,- als Sonderausgaben steuermindernd abgezogen werden! ![]()
Die Basisrente: Was sie kann
Die Basisrente kann nicht übertragen, beliehen oder verpfändet, nicht veräußert und nur eingeschränkt vererbt werden. Eine Kapitalauszahlung ist ebenfalls nicht möglich. Dafür ist die Basisrente ist Hartz IV sicher, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenenschutz können integriert werden. Damit konzentriert sich die Rürup-Rente auf ein Ziel: steuerlich begünstigt für das Alter vorzusorgen und ist, gerade nach Steuern, ein sehr renditestarkes Produkt. Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich einen Vergleich bei uns an! Nutzen Sie die Basisrente als Grundversorgung Basisrenten sollten gerade bei Selbständigen, die keinen Zugang zu einer sonstigen staatlich geförderten Altersvorsorge besitzen (z.B. Riesterförderung, bAV) als Baustein der eigenen Altersvorsorge gesehen werden. Es können je nach eigenem Risikoempfinden klassische Rentenversicherungen oder auch Modelle auf Basis von Investmentfonds gewählt werden. Eine Hinterbliebenenversorgung und Schutz vor Berufsunfähigkeit kann ebenfalls integriert werden. Wir freuen uns, wenn wir Sie als neuen Mandanten für unsere Dienstleistung gewinnen können. Sie erhalten individuelle und nicht standardisierte Beratung. Wir sind für Sie da. Versprochen! Sie finden Pabst Financial Services in der "Stadtresidenz Ambassador" Am Sparrenberg 2 in 33602 Bielefeld. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf Sie! |